Stand: April 2014
1. ALLGEMEINES
Folgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen der intertain GmbH als Auftragnehmer (nachfolgend „Agentur” genannt) und ihren Auftraggebern. Regelungen, die diese Bedingungen abändern und/oder aufheben sind nur dann gültig, wenn sie von der Agentur und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden oder die Agentur den Auftraggeber über die neuen AGB informiert und dieser nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.
2. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung, Livegang einer neuen Website oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Die Preise sind vertraglich festgelegt oder werden nach der gültigen Preisliste der Agentur berechnet. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zahlbar. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Agentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen und hieraus entstandene Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 7 Tage im Rückstand, ist die Agentur auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff auf nicht bezahlte Websites/Apps/Leistungen bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist sie auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3% über dem Diskontsatz zu berechnen.
3. DATENSICHERHEIT
Die vom Auftraggeber an die Agentur gereichten Daten werden nur zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages und zur Anlage einer Kundendatei benutzt. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergereicht. Einzige Ausnahme ist die eventuell vom Auftraggeber gewünschte Beantragung von Serviceleistungen bei Drittanbietern wie die Registration von Domains oder die Einrichtung von Accounts bei Google, falls dies Vertragsgegenstand ist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, „Daten” abzuhören. Ein weiteres Risiko ist die Preisgabe von Kundendaten durch Angriffe aus dem Internet (Hacking) auf Webserver/Computer der Agentur oder durch Diebstahl von außen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf und kann in einem solchen Falle keine Haftung der Agentur geltend machen.
4. VERÖFFENTLICHTE INHALTE
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild”. Der Auftraggeber liefert ausschließlich Bilder und Texte für Veröffentlichungen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte beauftragter Arbeiten überträgt die Agentur vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber. Die Agentur übernimmt zudem grundsätzlich nicht die Verantwortung für Verletzungen der Impressumspflicht auf Kunden-Websites. Hier haftet der Inhaber der Website. Bei Online-Projekten hat die Agentur das Recht, ihre Urheberschaft im Impressum mit Firmennamen und Kontaktdaten zu vermerken. Die Agentur darf, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, ihre Arbeiten für den Auftraggeber uneingeschränkt als Referenz verwenden.
5. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
Für Störungen innerhalb des Internets (z.B. Serverausfälle, Passwortänderungen, Änderungen von Servereinstellungen) kann die Agentur keine Haftung übernehmen. Ebenso können Funktionsstörungen von veralteten Programmcodes nicht nachträglich der Agentur angelastet werden. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch die Agentur wird vom Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Schadensersatzansprüche gegen die Agentur sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur selbst oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die Agentur zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
6. MASSGEBLICHES RECHT UND GERICHTSSTAND
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verbindlich. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der Agentur gilt deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist München.